Bebauungsplan "Südlich Weller Straße" der Gemeinde Otter mit örtlicher Bauvorschrift zur Gestaltung
Bebauungsplan „Südlich Weller Straße“ der Gemeinde Otter
mit örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung
Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Otter hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. April 2022 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des oben genannten Bebauungsplanes „südlich Weller Straße“ der Gemeinde Otter mit örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Aufgrund eines Formfehlers bei der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs.2 BauGB vom Mai/Juni dieses Jahres, wird der Verfahrensschritt zur öffentlichen Auslegung mit dieser Bekanntmachung wiederholt. Bereits eingegangenen Stellungnahmen aus der vorherigen Beteiligung behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Ziel der Planung ist es, auf der Ackerfläche südlich der Weller Straße an der Gemeindegrenze zwischen Tostedt und Otter eine Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten auszuweisen. Weiterhin sollen allgemeine Wohngebiete für Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäuser festgesetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich Weller Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit
Vom 11. November 2022 bis einschließlich 13. Dezember 2022
im Gemeindebüro der Gemeinde Otter, Todtshorner Weg 9, 21259 Otter im Rahmen der üblichen Sprechzeiten
am Dienstag und Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr
sowie
jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 18.30 bis 19.30 Uhr
öffentlich aus.
Zusätzlich werden die Planunterlagen auch im Rathaus der Samtgemeinde Tostedt, Schützenstraße 26, Fachbereich „Bauen und Planung“, Zimmer 407, 21255 Tostedt, während der Öffnungszeiten
montags |
von 07.30 bis 12.00 + 14.00 bis 16.00 Uhr |
dienstags |
von 07.30 bis 12.00 + 14.00 bis 17.00 Uhr |
mittwochs |
von 09.00 bis 12.00 Uhr |
donnerstags |
von 07.30 bis 12.00 + 14.00 bis 18.00 Uhr |
freitags |
von 07.30 bis 12.30 Uhr |
zur allgemeinen Einsicht bereitgehalten.
Ergänzend wird daraufhin gewiesen, dass die ausliegenden Planunterlagen gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG auch im Internet bei der Gemeinde Otter www.otter.de und bei der Samtgemeinde Tostedt unter www.tostedt.de abgerufen werden können.
Neben dem Entwurf des Planes mit seiner Begründung, einschließlich dem gemäß der Anlage 1 zum BauGB gegliederten Umweltbericht stehen folgende Unterlagen zur Verfügung, die umweltrelevante Daten enthalten:
Fachgutachten:
- Zu Klima/ Luft: Schalltechnisches Gutachten für die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich Weller Straße“ der Gemeinde Otter vom Ingenieurbüro T&H Ingenieure GmbH (27.01.2022)
- Gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplan „Südlich Weller Straße“ in der Gemeinde Otter, aufgestellt von der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert (Dezember 2021)
- Zu Boden und Wasser: Niederschlagwasser/Oberflächenwasser – Einzugsgebiet „Vogelsiedlung“ –Entwässerungssystem „Gebiet 8“ + B-Plan „Südl. Weller Straße“ von der Ingenieurgesellschaft STÜVEL+PETER mbH (Juli 2021)
Umweltdaten wurden den nachfolgenden Plänen entnommen
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Harburg
- Bodenübersichtskarte des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie
Folgende wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan liegen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor:
Behörde oder Träger öff. Belange |
Thematischer Bezug zu Umweltbelangen |
Landkreis Harburg |
Boden: Erfordernis des schonenden Umgangs mit Grund und Boden, |
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr |
Klima/ Luft: Erfordernis zur Prüfung Immissionsschutzfestsetzungen |
Archäologisches Museum Hamburg |
Kultur- und Sachgüter: Keine Bodendenkmale bekannt |
Arbeitskreis Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt |
Klima/ Luft: Verzicht auf „Schottergärten“, Landschaftsbild: Verkleinerung des Baugebiets, |
Stellungnahme eines Bürgers |
Boden: Erfordernis des schonenden Umgangs mit Grund und Boden, |
An Hand der vorliegenden Daten wurden im Hinblick auf die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkfaktoren des Bebauungsplans die Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten- und Lebensgemeinschaften, Fläche und Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter bewertet.
Jedermann kann sich die Planung erläutern lassen und schriftlich oder zur Niederschrift eine Stellungnahme abgeben. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Grenze des Bebauungsplanes „Südlich Weller Straße“ ist in dem beigefügten Übersichtsplan (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieders. Vermessungs- und Katasterverwaltung © LGLN 2020) mit einer roten, gestrichelten Linie umrandet. Der Bebauungsplan beinhaltet die Flurstücke 2/47, 2/48, 2/49 und 4/11 und 2/28 der Flur 2, Gemarkung Otter
Hinweise zur Einsichtnahme während der COVID-19-Pandemie
Sollte auf Grund der COVID-19-Pandemie ein erneuter Lockdown angeordnet werden, wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Auslegung auch im Falle einer Schließung des Gemeindebüros in Otter und des Rathauses in der Samtgemeinde Tostedt gewährleistet ist. Für die Einsichtnahme können Termine im Gemeindebüro Otter unter der Telefonnummer 04182 / 29 36 86 sowie im Fachbereich Bauen und Planung der Samtgemeinde Tostedt unter der Telefonnummer 04182 / 298 – 202 oder – 298 - 213 vereinbart werden.
Otter, 01. November 2022 Birgit Horstmann
Bürgermeisterin